Zwar gibt es in Italien eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare, doch ist es verboten, ein Kind durch Leihmutterschaft zu bekommen. In großen Städten wie Mailand gab es daher eine Verwaltungsvereinbarung, bei der sich die Eltern als Elternteil 1 und Elternteil 2 anstelle der biologischen Eltern registrieren lassen konnten.
Allerdings ist die konservative Regierung von Georgia Meloni mit der derzeitigen Regelung nicht einverstanden. Der Bürgermeister von Mailand, Giuseppe Sala, teilte mit, er habe ein Schreiben des Innenministeriums erhalten, wonach homosexuelle Paare nicht mehr registriert werden sollen, wenn sie ein Kind durch Leihmutterschaft bekommen haben. Die Regierung Meloni ist entschieden gegen Leihmütter. Laut Eugenia Roccella, der Ministerin für Chancengleichheit und Familienangelegenheiten, gibt es einen „Markt für Kinder“. Sie betont, dass „Leihmutterschaftspropaganda“ verboten sei.
Der Vizepräsident der italienischen Abgeordnetenkammer, Fabio Rampelli, hat gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch angegriffen. Er ist der Meinung, dass „homosexuelle Paare ihren Kinderwunsch für sich behalten sollten“. Außerdem dürften sie keine egoistischen Entscheidungen zum Nachteil der Frauen treffen, „deren Eizellen sie kaufen und deren Gebärmutter sie für neun Monate mieten“.
Darüber hinaus ist Rampelli der Meinung, dass Kinder mit homosexuellen Eltern „dazu bestimmt sind, in einem qualvollen Leben aufzuwachsen, weil sie einfach gerne eine Mutter hätten, wie es die Natur vorsieht“.
Italien scheint sich auch auf europäischer Ebene gegen neue Elternschaftsregeln zu wehren. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag gemacht, der sicherstellen soll, dass Eltern eine Bescheinigung erhalten, die beweist, dass das Kind auch ihres ist. Momentan haben gleichgeschlechtliche Paare, die ein Kind durch eine Leihmutter bekommen haben, immer noch Probleme mit der rechtlichen Anerkennung in EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. Bulgarien. Nach dem EU-Vertrag müssen alle Mitgliedstaaten einer solchen Maßnahme zustimmen, da sie die Staatsbürgerschaft betrifft und die EU auf diesem Gebiet nur wenige Kompetenzen hat. Ein italienisches Veto könnte also das Ende der Abstammungsurkunde bedeuten.