Paukenschlag des Europäischen Gerichtshofes: Binationalen gleichgeschlechtlichen Paaren muss in jedem EU-Staat Bleibe- und Arbeitsrecht eingeräumt werden. Selbst wenn es in dem Staat keine #ehefüralle gibt.
Foto: facebook.com/winston.godwin
Hand in Hand gegen die Gegner. Dieses Foto postete Winston Godwin-DeRoche nach der Verabschiedung des Domestic Partnership Act. Es zeigt Winston bei der Hochzeit mit seinem Mann Greg. Die beiden hatten im Frühjahr 2017 die Öffnung der Ehe auf den Bermudas mittels Klage vorm Supreme Court durchgesetzt.
EU Gerichtshof schafft Fakten
Viele Fälle sind inzwischen bekannt geworden, in denen sich Staaten wie Polen, Rumänien oder sogar Italien (vor der Einführung der Lebenspartnerschaft) weigerten, gleichgeschlechtlichen Paaren aus EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Damit ist nun Schluss.
„Der Begriff „Ehegatte“ im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen umfasst Ehegatten gleichen Geschlechts. Den Mitgliedstaaten steht es zwar frei, die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu erlauben oder nicht zu erlauben, jedoch dürfen sie die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers nicht dadurch beeinträchtigen, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes ist, ein abgeleitetes Recht zum Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet verweigern.“ (Gerichtshof der Europäischen Union, 5. Juni 2018)