Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fällte am Dienstag ein Grundsatzurteil, demzufolge auch EU-Länder, die keine Ehe für alle haben, gleichgeschlechtliche Ehepartner anerkennen müssen. Der juristische Triumph war durch eine Klage der rumänisch-amerikanischen Ehepartner Adrian Coman und Claibourn Hamilton möglich geworden (blu berichtete).
Foto: facebook.com/claibourn.hamilton
Rumäne Adrian Coman (links) und Amerikaner Claibourn Hamilton (rechts) heirateten 2010 in Brüssel. 2012 wurde Hamilton ein dauerhaftes Bleiberecht in Rumänien verweigert. Die Behörden begründeten die Absage damit, dass man in dem Land keine „Homo-Ehen“ anerkenne. Dieses Vorgehen erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun für rechtswidrig.
„Den Mitgliedstaaten steht es zwar frei, die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu erlauben oder nicht zu erlauben, jedoch dürfen sie die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers nicht dadurch beeinträchtigen, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes ist, ein abgeleitetes Recht zum Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet verweigern.“
Mit dieser Pressemitteilung besiegelte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstagmorgen einen Richterentscheid, der EU-weite Freizügigkeit für gleichgeschlechtliche Ehepaare garantiert. Das Urteil ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses, der seinen Ursprung im Jahr 2012 hat. Damals wurde dem Amerikaner Claibourn Hamilton, der 2010 seinen Mann (den rumänischen LGBTIQ*-Aktivisten Adrian Coman) in Belgien geheiratet hatte, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in dessen Heimat Rumänien verwehrt. Begründung der Behörden: Das Freizügigkeitsrecht, das Ehegatten von EU-Bürgern dauerhafte Aufenthalte in der EU erlaubt, beziehe sich nun mal auf „Ehegatten“. Da man in Rumänien aber keine Ehe für alle habe, könne man Claibourn Hamilton nicht als solchen anerkennen.
Diese Entscheidung der rumänischen Behörden erklärt das neue Urteil des EU-Gerichtshofs für ungültig und rechtswidrig. Adrian Coman feierte den Erfolg in Bukarest aufmerksamkeitsträchtig bei einer Pressekonferenz des LGBTIQ*-Bündnisses ACCEPT. Der Aktivist weiß, dass der Entscheid aus Luxemburg ein wichtiges Signal für die Politiker seiner Heimat ist. In Rumänien kämpfen die Sozialdemokraten bislang vergeblich um die Einführung eines Lebenspartnergesetzes für gleichgeschlechtliche Paare. Das neue Urteil könnte Fortschritte in dem Bereich begünstigen.
In der rumänischen Hauptstadt Bukarest gab das Pride- und LGBTIQ*-Bündnis ACCEPT anlässlich der Entscheidung des EU-Gerichtshofs eine Pressekonferenz, bei der sich auch Adrian Coman äußerte.
#ECJ: the term “spouse” within the meaning of the free movement directive includes spouses of the same sex https://t.co/mgbSrzXMp1
— EU Court of Justice (@EUCourtPress) 5. Juni 2018
Am Dienstag ordnete der Europäische Gerichtshof in Luxemburg an: Der Begriff „Spouse“ (Ehegatte) gilt im Zusammenhang mit der Europäischen Freizügigkeit für Ehegatten gleichen Geschlechts und ist auch von Ländern zu respektieren, die keine Ehe für alle haben.
Aktivist Adrian Coman, der die Klage am Europäischen Gerichtshof angestoßen hatte, feierte die Entscheidung von Luxemburg mit diesem Screenshot.