Polnisches Gericht erkennt EU-Ehen gleichgeschlechtlicher Paare an

Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig geschlossen wurden, zu Verwaltungs- und Aufenthaltszwecken anerkannt werden müssen. Das Urteil gilt als wichtiger Schritt für die Rechte von LGBT-Personen in Polen.

Das Gericht hob die Weigerung einer Behörde auf, eine ausländische Heiratsurkunde eines gleichgeschlechtlichen Paares in das polnische Register einzutragen. Behörden und Interessenverbände hatten mit Spannung auf eine Klärung gewartet.

Aktivisten sehen in der Entscheidung einen realistischen Weg zu Fortschritten, da gesetzgeberische Reformen politisch blockiert bleiben. Stattdessen konzentrieren sich Organisationen verstärkt auf die Durchsetzung europäischer Gerichtsurteile.

Grundlage ist ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2025, wonach Mitgliedstaaten im EU-Ausland geschlossene Ehen für Aufenthalts- und Familienrechte anerkennen müssen. Standesämter in Polen sind nun zur Umsetzung verpflichtet.

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