Historischer Moment in Malaysia: Erstmalige Anfechtung einer Verurteilung wegen „schwulem Sex“

Ein Mann, der in Malaysia wegen „sexuellen Kontakts, wider der Ordnung der Natur“ nach dem Scharia-Gesetz verurteilt wurde, will dieses Urteil nun direkt anfechten. Das Oberste Gericht des Landes hat ihm die Erlaubnis dazu erteilt. Der Fall könnte weitreichende Folgen für den Status von Homosexuellen im malaysischen Rechtssystem bedeuten.
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Der verurteilte muslimische Mann selbst bestreitet, Sex mit einem anderen Mann gehabt zu haben, wie sein Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Nun ficht er seine Verurteilung vor dem islamischen Gericht an. Malaysia hat zwei Rechtssysteme: Ein Zivilsystem und das islamische Scharia-Gesetz. In beiden Systemen gilt Homosexualität als illegal.

Der Verurteilte will genau diese Systeme jetzt für sich nutzen und herausfordern. Seinem Anwalt zufolge hat das islamische Staatsgericht keine Befugnis, ihn wegen Sex mit einem anderen Mann zu verurteilen, da dies bereits unter dem Zivilrecht als verboten erachtet wird. „Wenn wir gewinnen, müssen alle Anschuldigungen vor dem Scharia-Gericht fallen gelassen werden“, sagte sein Anwalt.

Sollte der Angeklagte erfolgreich sein, könnte dies Konsequenzen für viele Verurteilungen von Homosexuellen in Malaysia haben. LGBT+-Organisationen berichten, dass die Scharia-Gesetze zunehmend gegen Homosexuelle im Land angewendet werden. 

Der Mann wurde im November zusammen mit einer Reihe anderer schwuler Männer festgenommen. Einige von ihnen wurden bereits mit der Prügelstrafe bestraft.

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