Das Gericht erklärte, dass diese Weigerung sowohl das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU als auch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletze.
Die beiden Männer heirateten 2018 in Berlin und beantragten nach ihrer Rückkehr nach Polen die Registrierung ihrer Heiratsurkunde. Die polnischen Behörden lehnten ab, da gleichgeschlechtliche Ehen in Polen nicht erlaubt sind. Ein polnisches Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.
Der Anwalt des Paares bezeichnete das Urteil als „historisch“ und geht davon aus, dass das oberste Verwaltungsgericht Polens nun die deutsche Heiratsurkunde anerkennen muss.
Der EuGH betonte, dass Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Ehen nach ihrem nationalen Recht zuzulassen. Sie dürfen jedoch ausländische gleichgeschlechtliche Ehen nicht anders behandeln als heterosexuelle Ehen, zum Beispiel, wenn Bürger in ihr Herkunftsland zurückkehren.
In Polen, wo die Regierung an einem Gesetz für eingetragene Partnerschaften arbeitet, stößt die Ausweitung von LGBT+-Rechten weiterhin auf politischen Widerstand. Der konservative Koalitionspartner und Präsident Karol Nawrocki haben bereits erklärt, dass sie die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen ablehnen.













