Sudan: Keine Todesstrafe, aber lebenslange Haftstrafe für „Sodomie“

Im Sudan wird die Todesstrafe für „Sodomie“ nicht mehr verhängt. Obwohl es sich weiterhin um eine Straftat handelt, spricht die lokale Queer-Bewegung von einem wichtigen Schritt zur Entkriminalisierung.
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Anfang dieses Monats verabschiedete der Souveräne Rat des Sudan neue Gesetze und verabschiedete zudem einige Änderungen zur Reform des Justizsystems. Eine dieser Änderungen ist, dass „Sodomie“ nicht länger mit Geißelung oder Tod bestraft werden kann. Weitere verabschiedete Gesetzesänderungen umfassen die Kriminalisierung der Beschneidung von Frauen und die Abschaffung der Todesstrafe für Kinder und Menschen über 70 Jahre.

Die amtierende Übergangsregierung hat seit der Absetzung von Präsident Omar al-Bashir die über Jahrzehnte andauernde strenge islamische Politik des Landes gelockert. Omar al-Bashir war von 1989 bis 2019 im Sudan an der Macht. „Als Regierung ist es unsere Aufgabe, alle sudanesischen Bürger auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze, die der Verfassung entsprechen müssen, zu schützen“, sagte der aktuelle Staatsminister im Staatsfernsehen.

Analsex ist im Sudan illegal. Das „Sodomie-Gesetz“ wurde wie folgt geändert: Nach der ersten Straftat wird anstelle von hundert Peitschenhieben eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt. Nach der zweiten Straftat eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren. Nach einer dritten Straftat ersetzt eine lebenslange Haftstrafe die Anwendung der Todesstrafe.

Die lokale LGBT+ -Rechtsorganisation Bedayaa sieht in der Verabschiedung dieser Gesetze und Gesetzesänderungen einen wichtigen Schritt zur Reform des Justizsystems im Sudan. „Da „Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit“ der Slogan der sudanesischen Revolution war und bleiben wird, wird Gerechtigkeit nicht ohne Institutionen existieren, die die Gesetze bilden, die auf Freiheit und Gleichheit beruhen.“

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