Das Gericht befand, dass die sogenannten „Buggery“- und „Gross Indecency“-Gesetze (Gesetze, die anale und andere als „unzüchtig“ betrachtete sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen verbieten), die aus der britischen Kolonialzeit stammen, verfassungswidrig sind. Diese Gesetze, so das Gericht, richten sich in unfairer Weise gegen LGBTQ+-Personen und verstoßen gegen grundlegende Menschenrechte – darunter das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Schutz vor Diskriminierung.
Mit dieser Entscheidung reiht sich Saint Lucia in eine wachsende Liste karibischer Staaten ein, die ähnliche Gesetze bereits aufgehoben haben. Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica sowie Saint Kitts und Nevis sind diesen Schritt bereits gegangen. Insgesamt haben nun fünf Länder in der östlichen Karibik gleichgeschlechtliche Handlungen entkriminalisiert.
Dennoch bleibt viel zu tun. In Ländern wie Jamaika, Guyana, Grenada sowie Saint Vincent und die Grenadinen gelten solche Gesetze weiterhin. Trinidad und Tobago hatte das Verbot 2018 aufgehoben, diese Entscheidung jedoch Anfang dieses Jahres wieder rückgängig gemacht.
Das Urteil aus Saint Lucia wurde von Menschenrechtsorganisationen mit großer Zustimmung aufgenommen. Téa Braun, Geschäftsführerin der Human Dignity Trust, bezeichnete es als „einen bedeutenden rechtlichen Meilenstein“ – mit Relevanz sowohl für Saint Lucia als auch weltweit. „Dieses Urteil zeigt, wie wichtig Gerichte sind, wenn Gesetzgeber es versäumen, grundlegende Menschenrechte zu schützen“, so Braun.
Auch wenn diese Gesetze in der Praxis nur selten durchgesetzt wurden, so trugen sie laut Aktivist*innen dennoch zu einem Klima der Angst, Stigmatisierung und Diskriminierung bei.













