Europäisches Parlament unterstützt Gerichtsverfahren gegen Ungarn

Das Europäische Parlament unterstützt die Europäische Kommission bei der Klage gegen Ungarns Anti-LGBT+-Gesetz. Bei einer Abstimmung im Rechtsausschuss des Parlaments stimmte Berichten zufolge eine überwältigende Mehrheit dafür.
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Das Ergebnis der Abstimmung wurde nicht veröffentlicht, aber die LGBTI Intergroup, ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss von Europaabgeordneten, berichtet, dass nur zwei der zwanzig Ausschussmitglieder gegen die Unterstützungserklärung gestimmt haben. Der französische Europaabgeordnete Pierre Karleskind (Renew Europe) bezeichnete das Ergebnis in einer Pressemitteilung als Meilenstein. Laut Karleskind bedeutet die Abstimmung, dass sich das Europäische Parlament Regierungschefs entschieden in den Weg stellen wird, sollten diese die europäischen Werte angreifen. 

Kim van Sparrentak (Grüne) spricht von einer einzigartigen Gelegenheit, die Werte der Union zu verteidigen. Laut der niederländischen Abgeordneten zeigt das Ergebnis deutlich, dass das Europäische Parlament der Meinung ist, dass es keinen Platz für LGBT+-Phobie in der EU gibt.

Die Abstimmung im Ausschuss bedeutet allerdings nicht unmittelbar, dass das Europäische Parlament die Klage gegen Ungarn unterstützen wird. Denn der Präsident des Europäischen Parlaments kann sich entscheiden, das Ergebnis zu ignorieren.

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter die Niederlande, Belgien, Malta, Spanien, Portugal, Österreich und Luxemburg, haben bereits zugesagt, die Klage zu unterstützen.

Die Klage der Europäischen Kommission ist Teil eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission hat dieses Verfahren fast unmittelbar nach der Ankündigung des ungarischen Gesetzes, welches insbesondere die Sichtbarkeit von LGBT+-Personen in den Medien einschränken soll, eingeleitet. Nach einer schriftlichen Rüge, auf die nach Ansicht der Kommission nicht ausreichend reagiert wurde, hat die Kommission den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen.

Nach Ansicht der Kommission verstößt das Gesetz gegen die Grundwerte der Europäischen Union, die Rechte des Einzelnen und die Regeln des europäischen Binnenmarktes. Der ungarischen Regierung zufolge dient das Gesetz dem „Schutz“ von Kindern und die EU habe hier kein weiteres Mitspracherecht.

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