Laut dem Entwurf könnten Personen, die öffentlich Verhalten zeigen oder dazu ermutigen, das nach Ansicht der Behörden „dem biologischen Geschlecht und der öffentlichen Moral widerspricht“, mit ein bis drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Symbolische Verlobungs- oder Hochzeitszeremonien gleichgeschlechtlicher Paare könnten mit Haftstrafen von anderthalb bis vier Jahren geahndet werden. Die Höchststrafe für öffentliche sexuelle Handlungen würde von einem auf drei Jahre steigen.
Der Zugang zu geschlechtsangleichenden Operationen würde ebenfalls weiter eingeschränkt. Das Mindestalter würde von 18 auf 25 Jahre angehoben. Personen, die eine solche Operation wünschen, müssten unverheiratet sein, vier separate medizinische Untersuchungen im Abstand von jeweils drei Monaten durchlaufen und einen Bericht eines vom Gesundheitsministerium anerkannten Krankenhauses vorlegen, der bestätigt, dass die Operation „psychologisch notwendig“ ist. Ärzte, die Operationen außerhalb dieser Bedingungen durchführen, könnten nach dem Entwurf mit drei bis sieben Jahren Gefängnis und Geldstrafen rechnen.
Die Regierung erklärt, dass die Maßnahmen darauf abzielen, die „traditionelle Familienstruktur“ zu schützen und die Erziehung „körperlich und geistig gesunder Generationen“ zu gewährleisten. Kritiker sehen den Vorschlag hingegen als ernsthafte Einschränkung grundlegender Freiheiten. Yıldız Tar, Chefredakteur des türkischen LGBTQ+-Nachrichtenportals Kaos GL, bezeichnete ihn als „einen Angriff auf die Freiheit selbst, nicht nur auf LGBTQ+-Personen“.
Abdullah Güler, Vorsitzender der Parlamentsfraktion der regierenden AK-Partei, betonte, dass es sich bislang nur um einen Entwurf handelt. Er erklärte, dass der Vorschlag noch in verschiedenen Ministerien diskutiert wird und internationale Beispiele geprüft werden, bevor ein offizieller Gesetzesentwurf eingereicht wird.













