Russisches Gericht verhängt Geldstrafe gegen Apple wegen Verstößen gegen das „LGBT-Propaganda-Gesetz“

Ein Gericht in Moskau hat den Tech-Giganten Apple in vier verschiedenen Fällen zu einer Geldstrafe von mehr als 10,5 Millionen Rubel (rund 130.000 Euro) verurteilt. In drei Fällen geht es um Verstöße gegen die strengen russischen Gesetze zur so genannten „LGBT-Propaganda“. Das Urteil wurde Anfang der Woche vom Pressedienst des Moskauer Gerichts bekannt gegeben.
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Russland hat im Jahr 2023 seine bereits harten Beschränkungen für die Darstellung sogenannter „nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ verschärft. Das harte Durchgreifen ist Teil einer breiteren Kampagne des Kremls zur Unterdrückung der Rechte von LGBTQ+, die Präsident Wladimir Putin als Verteidigung gegen den seiner Meinung nach moralischen Verfall des Westens versteht.

Das Bezirksgericht Tagansky befand in diesem jüngsten Urteil Apple Distribution International Ltd für schuldig, drei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit LGBT-bezogenen Inhalten begangen zu haben. Das Unternehmen wurde mit drei separaten Geldstrafen in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Rubel belegt. Eine vierte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3 Millionen Rubel wurde verhängt, weil Apple es angeblich versäumt hat, den Zugang zu bestimmten Online-Inhalten zu beschränken, die die russischen Behörden als illegal betrachten. Der genaue Inhalt wurde nicht bekannt gegeben.

Apple hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert. Laut dem unabhängigen Nachrichtenportal Mediazona beantragte Apples Vertreter vor Gericht, die Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Die genauen Einzelheiten der Fälle bleiben daher unklar.

Ende letzten Jahres stufte Russland die „internationale LGBT-Bewegung“ offiziell als extremistisch ein. Deren Unterstützung wird nun mit Terrorismus gleichgesetzt, was die Tür für eine strenge strafrechtliche Verfolgung von LGBTQ+-Menschen und ihren Unterstützern öffnet. Frühere Geldstrafen im Rahmen des umstrittenen Gesetzes richteten sich auch gegen Film-Streaming-Plattformen und ihre Führungskräfte.

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