Das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschied, dass die damalige Entscheidung nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert war und keine angemessene Konsultation medizinischer Sachverständiger stattgefunden habe. Infolgedessen wird das ursprüngliche Verbot von 1977 in Kraft bleiben bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Die Wiedereinführung des Verbots hat bei LGBTQ+-Organisationen und Menschenrechtsaktivisten für Frustration gesorgt. Sie bezeichnen es als Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Sie argumentieren, dass eine große Gruppe Menschen von einem Akt der Solidarität und des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen werden, weil sie so sind, wie sie sind und mit wem sie Sex haben.
Die Entscheidung scheint auch im Widerspruch zu anderen Schritten in Richtung Gleichberechtigung in Griechenland zu stehen. Anfang des Jahres legalisierte das Land z.B. die gleichgeschlechtliche Ehe – als erstes Land mit orthodoxer christlicher Mehrheit. Im Jahr 2022 verbot Griechenland zudem Konversionstherapien und verbot nicht einvernehmliche Genitaloperationen an intersexuellen Säuglingen.
Trotz dieser Fortschritte scheint der Kurs der Regierung zunehmend inkonsistent zu sein. Der Justizminister kündigte kürzlich Pläne an, den Zugang zur Leihmutterschaft auf Frauen zu beschränken und schließt damit faktisch männliche Paare und alleinstehende Männer aus.
LGBTQ+-Organisationen haben sich besorgt über diese Entwicklungen geäußert und davor gewarnt, dass sie einen Rückschritt für die Gleichstellung in Griechenland darstellen.