Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten transgender Bürgern Ausweisdokumente ausstellen müssen, die ihr gelebtes Geschlecht widerspiegeln. Nationale Regelungen, die dies verhindern, verstoßen gegen EU-Recht.
Der Fall wurde vom Obersten Kassationsgericht Bulgariens vorgelegt, das klären wollte, ob Behörden Dokumente einer Person ändern dürfen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde, sich jedoch als Frau identifiziert. Niedrigere Gerichte hatten zuvor Änderungen von Name, Geschlecht und Personenkennzahl abgelehnt.
Nach Ansicht des Gerichts können Dokumente, die nicht mit der Geschlechtsidentität übereinstimmen, erhebliche Probleme verursachen, etwa beim Reisen oder im Alltag. Die Anerkennung des gelebten Geschlechts erleichtere zudem die Ausübung der Freizügigkeit innerhalb der EU.
Der Fall geht nun zurück an bulgarische Gerichte, die eine Umsetzung im Einklang mit EU-Recht finden müssen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Länder wie Ungarn und die Slowakei haben.














