Polizeidienst: Hoden und Hormone

Die „Polizeidienstvorschrift 300“ liest sich, wie einem anderen Jahrhundert entsprungen. Männer, die nur einen Hoden haben oder Menschen, deren Hormonhaushalt nicht „normal“ ist, also auch Transsexuelle und Transgender in Hormonbehandlung, dürfen nicht in den Polizeidienst aufgenommen werden. Das soll sich 2019 ändern. 

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung herausfinden wollen, ob und wann die diskriminierende Vorschrift überarbeitet werden soll. In der Antwort bestätigt die Bundesregierung, dass die gültige Regelung diskriminierend sei und schon heute bei den Einstellungsuntersuchungen nicht mehr angewendet würde. Die Vorschrift werde aber außerdem zurzeit von einem im Auftrag des Arbeitskreises II (Innere Sicherheit) der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder geprüft und es sei bereits beschlossen, dass die Kriterien

„Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden" und „Nichtvorhandensein eines intakten andrologischen bzw. gynäkologischen Hormonsystems“ 

ersatzlos gestrichen würden. Bis zum Frühjahr 2019 soll ein Abschlussbericht vorliegen und dann umgesetzt werden. 

Jens Brandenburg, Sprecher für Queerpolitik in der FDP-Bundestagsfraktion:

„Das ist eine längst überfällige Entscheidung für alle trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die im Polizeidienst arbeiten wollen. Gute Polizeiarbeit hängt nicht von Geschlechtsteilen oder einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Gut, dass die Innenminister diesen Unsinn endlich erkannt haben. Die geplante Streichung der diskriminierenden Kriterien muss nun schnell umgesetzt werden. Damit ist es aber nicht getan: An der Akzeptanz trans- und intergeschlechtlicher Polizeikräfte müssen Politik, Polizeibehörden und die Öffentlichkeit weiter arbeiten.“

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