Japan erweitert gesetzlichen Schutz für gleichgeschlechtliche Paare

Die japanische Regierung hat erneut Schritte in Richtung Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare unternommen. Laut The Japan Times werden Paare desselben Geschlechts künftig als „faktische Ehen“ unter neun zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen anerkannt – eine wichtige Ausweitung ihres rechtlichen Schutzes.
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Dieser Schritt folgt auf eine Reihe von Gerichtsurteilen in den letzten Jahren, in denen japanische Richter das Fehlen einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen als „verfassungswidrig“ bezeichneten. Im März 2024 entschied das Oberste Gericht, dass diese Paare sich in Situationen befinden, die „vergleichbar mit einer faktischen Ehe“ sind, und somit denselben Schutz wie heterosexuelle Paare genießen.

Bereits Anfang dieses Jahres hatte die Regierung 24 bestehende Gesetze auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet, darunter das Gesetz zur Verhütung häuslicher Gewalt, das Miet- und Pachtgesetz und das Kinderschutzgesetz. Mit der neuen Ergänzung fallen diese Paare nun auch unter Gesetze wie das Gesetz über Katastrophenentschädigungen, wodurch Hinterbliebene nach Katastrophen oder Unfällen Anspruch auf Entschädigung haben.

Dennoch bleibt Japan eine der wenigen großen Demokratien Asiens, in der die Ehe weiterhin als Verbindung „zwischen Mann und Frau“ definiert ist. Trotz der jüngsten Fortschritte weigert sich die Regierung weiterhin, über 120 weitere Gesetze – darunter Steuern und Sozialversicherung – auf gleichgeschlechtliche Beziehungen anzuwenden.

Der Druck auf Regierung und Oberstes Gericht nimmt weiter zu. Seit 2021 haben mehrere Gerichte in Sapporo, Tokio, Nagoya und Osaka entschieden, dass die Verweigerung der Ehegleichstellung gegen die Verfassung verstößt. Während immer mehr japanische Gemeinden Partnerschaftszertifikate ausstellen, um Diskriminierung zu verringern, wächst die Hoffnung, dass vollständige Ehegleichstellung in Japan nur noch eine Frage der Zeit ist.

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