Israelischer Oberster Gerichtshof hebt „diskriminierendes“ Leihmutterschaftsgesetz auf

Gleichgeschlechtlichen Paaren in Israel soll die Möglichkeit gegeben werden, durch eine Leihmutter eine Familie zu gründen. Das hat der Oberste Gerichtshof Israels entschieden. Laut Gericht ist es eine Menschenrechtsverletzung, dass homosexuelle Paare diese Möglichkeit noch nicht nutzen können.
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Der Oberste Gerichtshof hat bereits im Jahr 2020 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare Zugang zur Leihmutterschaft haben sollten. Das Gericht hat den Gesetzgeber angewiesen, dies zu ändern, aber da noch nichts daraus geworden ist, bestimmt es nun, dass homosexuelle Paare ihren Kindewunsch mit einer Leihmutter erfüllen können.

Das Urteil sei ein Schlag für die „jüdische Identität“ des Landes, so der ultraorthodoxe Abgeordnete Aryeh Deri. „Der größte Teil des Landes will jüdische Traditionen und damit traditionelle Familienwerte bewahren.“

Progressivere Abgeordnete und LGBT+-Organisationen begrüßen das Urteil hingegen. Laut Time Magazine wurde es sogar als „historische Aussage“ bezeichnet.

Für den Obersten Gerichtshof war die Diskriminierung, die das geltende Gesetz fördert, der Grund für seine Änderung. Dies schädigt laut Gericht „eindeutig die Menschenrechte“, und es bleibt nichts anderes übrig, als die Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare rechtlich zu öffnen.

Dank des Urteils müssen israelische gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr außerhalb der Landesgrenzen nach einer Leihmutter suchen.

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